Prüfung und Sanierung

Damit Ihre Abscheideranlage die nächste General­­inspek­tion besteht

Entleerung, Reinigung und Dichtheitsprüfung als Vorbereitung. Und die Mängelbeseitigung danach.

Eine Generalinspektion ist die vollständige Prüfung einer Abscheideranlage auf Dichtheit, baulichen Zustand und Funktion. Nach DIN 1999-100 ist sie vor der Inbetriebnahme und danach in einem fünfjährigen Rhythmus vorgeschrieben. Die Tankanlagenbau Müller GmbH aus Dresden übernimmt Entleerung, Reinigung und Dichtheitsprüfung als Vorbereitung für die Sachverständigen-Prüfung und behebt anschließend festgestellte Mängel.

 

Geprüft wird auch die Dichtheit der zuführenden Grundleitungen.

Vorbereitung und Mängelbeseitigung

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610

Auch an fremd errichteten Anlagen

Fachbetrieb nach WHG und AwSV seit 1993

Was wir übernehmen

Entleerung und Reinigung der Abscheideranlage

Dichtheitsprüfung von Anlage und Zulaufleitungen

Kontrolle von Rohrleitungen und Einlaufbauwerken

Sanierung der festgestellten Mängel

Austausch der Anlage und Nachrüstung der Warnanlage

Schicken Sie uns den Prüfbericht. Daraus ergibt sich, was zu tun ist.

Fristen

Wann eine Generalinspektion fällig wird.

Vor der Inbetriebnahme einer Abscheideranlage sowie anschließend in einem fünfjährigen Rhythmus ist eine Generalinspektion nach DIN 1999-100 vorgeschrieben. In Wasserschutzzonen verkürzt sich der Abstand auf 2,5 Jahre.

 

Ihre Frist läuft ab der letzten Prüfung, nicht ab dem Kalenderjahr. Wer den Termin verpasst, betreibt seine Anlage ohne gültigen Nachweis. Zusätzlich sind Sie als Betreiber zu einer monatlichen Eigenkontrolle verpflichtet.

 

Die Generalinspektion umfasst eine Dichtheitsprüfung, die Innenbesichtigung der entleerten und gereinigten Anlage sowie eine technische Begutachtung.

 

Was dabei geprüft wird:

Jahre beträgt der vorgeschriebene Abstand nach DIN 1999-100. In Wasserschutzzonen sind es 2,5 Jahre.

Entleerung und Reinigung.

Eine Abscheideranlage lässt sich nur beurteilen, wenn sie leer und sauber ist. Diesen Teil übernehmen wir mit eigenem Saugdruckspülfahrzeug, die Rückstände gehen über das eigene Tanklager in die Entsorgung.

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610.

Nicht nur der Behälter muss dicht sein, sondern auch alles, was hineinführt. Undichte Zulaufleitungen sind der Mangel, der am häufigsten übersehen wird, weil er unter der Oberfläche liegt.

Wer prüfen darf.

Als unabhängig gilt nur, wer an derselben Anlage weder Einbau noch Sanierung noch die Eigenkontrolle übernommen hat. Für Sie heißt das: Sie brauchen zwei Betriebe. Einen, der prüft. Und einen, der vorbereitet und hinterher die Mängel behebt.

Wenn im Prüfbericht Mängel stehen.

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Der Sachverständige, der die Mängel festgestellt hat, darf sie nicht selbst beheben. Wir arbeiten sie ab und dokumentieren die Behebung so, dass Ihre Anlage bei der nächsten Prüfung anerkannt wird.

Betriebstagebuch und Eigenkontrolle.

Zwei Pflichten liegen bei Ihnen. Die monatliche Eigenkontrolle und das Betriebstagebuch, in dem Entsorgungen, Wartungen und Prüfergebnisse festgehalten werden. Ein lückenhaftes Betriebstagebuch ist ein Mangel wie jeder andere.

Ihr Ergebnis:

Am Ende steht ein Prüfbericht ohne offene Punkte und eine Anlage, die weiterlaufen darf.

Warum Tankanlagenbau Müller

Warum Betreiber zwei Betriebe brauchen und wir der zweite sind.

Die Generalinspektion muss von einem Fachkundigen oder Sachverständigen durchgeführt werden, und dessen Unabhängigkeit ist Teil der Anforderung. Wer prüft, darf an derselben Anlage nicht sanieren. Genau diese Trennung erzeugt die Lücke, die wir schließen, und zwar seit 1993.

Vorbereitung und Mängelbeseitigung

Zugelassen für Bau, Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Die Zulassung wird regelmäßig überwacht.

Auch an Anlagen, die wir nicht gebaut haben

Ihre Anlage muss nicht von uns stammen. Vorbereitung, Mängelbeseitigung und Wartung übernehmen wir auch für bereits bestehende Anlagen, unabhängig davon, wer sie errichtet hat.

Reinigung, Prüfung und Sanierung aus einem Auftrag

Eigenes Saugdruckspülfahrzeug, eigenes Tanklager, eigene Entsorgungszulassung. Sie beauftragen keinen zweiten Betrieb für die Entleerung und keinen dritten für die Entsorgung der Rückstände.

Was wir nicht tun

Wir stellen Ihnen keinen Prüfbericht aus. Die Generalinspektion selbst gehört in die Hände eines unabhängigen Sachverständigen, sonst ist sie wertlos. Wir bereiten sie vor, begleiten sie und beheben, was danach offen bleibt.

Ablauf

In fünf Schritten durch die Generalinspektion

Ein fester Ansprechpartner, abgestimmte Termine. So läuft es von der Frist bis zum abgehakten Prüfbericht.

01

Kontakt und Anfrage

Nenngröße, Bauart und Standort Ihrer Anlage genügen. Steht schon ein Prüfbericht, schicken Sie ihn mit.

02

Entleerung und Reinigung

Die Anlage wird vollständig geleert und gesäubert. Erst dann lässt sich ihr Zustand beurteilen.

03

Dichtheitsprüfung

Behälter, Anlagenkomponenten und die zuführenden Grundleitungen nach DIN EN 1610.

04

Sachverständigen-Prüfung

Die Prüfung selbst übernimmt der unabhängige Sachverständige. Wir begleiten den Termin vor Ort.

05

Mängel abarbeiten

Was im Prüfbericht offen bleibt, beheben wir und dokumentieren es für die nächste Prüfung.

Ansprechpartner

Ihr direkter Draht zu uns

Sie haben einen festen Ansprechpartner, von der Frist bis zum abgehakten Prüfbericht. Seit 1993 im Markt, auf mehr als 3.000 qm Firmengelände und 1.000 qm Büro-, Werkstatt- und Lagerfläche.

Sie sprechen mit dem Betrieb, nicht mit einem Callcenter

Rückmeldung auch dann, wenn wir absagen müssen

Sanierung aus demselben Haus über das ganze Projekt

Ihr Ansprechpartner

Carsten Müller, Geschäftsführer
Tankanlagenbau Müller GmbH · Dresden

Telefon
0351 40377-0

E-Mail
info@tankanlagenbau.de

Erreichbarkeit
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr

FAQ

Häufige Fragen zur Generalinspektion

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, dann klären wir das in fünf Minuten.

Was ist eine Generalinspektion?

Eine Generalinspektion ist die vollständige Prüfung einer Abscheideranlage auf Dichtheit, baulichen Zustand und Funktion. Sie umfasst eine Dichtheitsprüfung, die Innenbesichtigung der entleerten und gereinigten Anlage sowie eine technische Begutachtung der Gesamtanlage einschließlich der zuführenden Grundleitungen.

Wie oft muss eine Abscheideranlage geprüft werden?

Vor der Inbetriebnahme und danach in einem fünfjährigen Rhythmus, so schreibt es DIN 1999-100 vor. Für Anlagen in Wasserschutzzonen verkürzt sich der Abstand auf 2,5 Jahre. Zusätzlich ist der Betreiber zu einer monatlichen Eigenkontrolle verpflichtet.

Wer darf eine Generalinspektion durchführen?

Ein Fachkundiger oder Sachverständiger, dessen Unabhängigkeit sichergestellt ist. Als unabhängig gilt nur, wer an derselben Anlage weder Einbau noch Sanierung noch die Eigenkontrolle übernommen hat. Deshalb sind Prüfung und Sanierung zwei getrennte Aufträge.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Der Prüfbericht listet die Beanstandungen mit Frist auf. Beheben muss sie ein Fachbetrieb, und zwar nicht derselbe, der geprüft hat. Die Tankanlagenbau Müller GmbH übernimmt diese Mängelbeseitigung und dokumentiert sie so, dass sie bei der nächsten Prüfung anerkannt wird.

Was ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610?

DIN EN 1610 regelt die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen. Bei einer Abscheideranlage betrifft das die zuführenden Grundleitungen. Sie werden zusammen mit dem Behälter geprüft, weil eine dichte Anlage mit undichtem Zulauf ihren Zweck nicht erfüllt.

Muss ich ein Betriebstagebuch führen?

Ja. Darin werden Entsorgungen und Reinigungen mit Zeitpunkt, Wartungen, Reparaturen und die Ergebnisse der Generalinspektion festgehalten. Betriebstagebuch und Prüfberichte sind aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Nächster Schritt

Schicken Sie uns den Prüfbericht

Daraus ergibt sich, was zu tun ist. Steht noch keine Prüfung an, genügen Nenngröße, Bauart und Standort Ihrer Anlage.

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