Prüfung und Sanierung
Damit Ihre Abscheideranlage die nächste Generalinspektion besteht
Entleerung, Reinigung und Dichtheitsprüfung als Vorbereitung. Und die Mängelbeseitigung danach.
Eine Generalinspektion ist die vollständige Prüfung einer Abscheideranlage auf Dichtheit, baulichen Zustand und Funktion. Nach DIN 1999-100 ist sie vor der Inbetriebnahme und danach in einem fünfjährigen Rhythmus vorgeschrieben. Die Tankanlagenbau Müller GmbH aus Dresden übernimmt Entleerung, Reinigung und Dichtheitsprüfung als Vorbereitung für die Sachverständigen-Prüfung und behebt anschließend festgestellte Mängel.
Geprüft wird auch die Dichtheit der zuführenden Grundleitungen.
Vorbereitung und Mängelbeseitigung
Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
Auch an fremd errichteten Anlagen
Fachbetrieb nach WHG und AwSV seit 1993
Was wir übernehmen
Entleerung und Reinigung der Abscheideranlage
Dichtheitsprüfung von Anlage und Zulaufleitungen
Kontrolle von Rohrleitungen und Einlaufbauwerken
Sanierung der festgestellten Mängel
Austausch der Anlage und Nachrüstung der Warnanlage
Schicken Sie uns den Prüfbericht. Daraus ergibt sich, was zu tun ist.
Fristen
Wann eine Generalinspektion fällig wird.
Vor der Inbetriebnahme einer Abscheideranlage sowie anschließend in einem fünfjährigen Rhythmus ist eine Generalinspektion nach DIN 1999-100 vorgeschrieben. In Wasserschutzzonen verkürzt sich der Abstand auf 2,5 Jahre.
Ihre Frist läuft ab der letzten Prüfung, nicht ab dem Kalenderjahr. Wer den Termin verpasst, betreibt seine Anlage ohne gültigen Nachweis. Zusätzlich sind Sie als Betreiber zu einer monatlichen Eigenkontrolle verpflichtet.
Die Generalinspektion umfasst eine Dichtheitsprüfung, die Innenbesichtigung der entleerten und gereinigten Anlage sowie eine technische Begutachtung.
Was dabei geprüft wird:

Jahre beträgt der vorgeschriebene Abstand nach DIN 1999-100. In Wasserschutzzonen sind es 2,5 Jahre.
Entleerung und Reinigung.
Eine Abscheideranlage lässt sich nur beurteilen, wenn sie leer und sauber ist. Diesen Teil übernehmen wir mit eigenem Saugdruckspülfahrzeug, die Rückstände gehen über das eigene Tanklager in die Entsorgung.
Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610.
Nicht nur der Behälter muss dicht sein, sondern auch alles, was hineinführt. Undichte Zulaufleitungen sind der Mangel, der am häufigsten übersehen wird, weil er unter der Oberfläche liegt.
Wer prüfen darf.
Als unabhängig gilt nur, wer an derselben Anlage weder Einbau noch Sanierung noch die Eigenkontrolle übernommen hat. Für Sie heißt das: Sie brauchen zwei Betriebe. Einen, der prüft. Und einen, der vorbereitet und hinterher die Mängel behebt.
Wenn im Prüfbericht Mängel stehen.
Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Der Sachverständige, der die Mängel festgestellt hat, darf sie nicht selbst beheben. Wir arbeiten sie ab und dokumentieren die Behebung so, dass Ihre Anlage bei der nächsten Prüfung anerkannt wird.
Betriebstagebuch und Eigenkontrolle.
Zwei Pflichten liegen bei Ihnen. Die monatliche Eigenkontrolle und das Betriebstagebuch, in dem Entsorgungen, Wartungen und Prüfergebnisse festgehalten werden. Ein lückenhaftes Betriebstagebuch ist ein Mangel wie jeder andere.
Ihr Ergebnis:
Am Ende steht ein Prüfbericht ohne offene Punkte und eine Anlage, die weiterlaufen darf.
Warum Tankanlagenbau Müller
Warum Betreiber zwei Betriebe brauchen und wir der zweite sind.
Die Generalinspektion muss von einem Fachkundigen oder Sachverständigen durchgeführt werden, und dessen Unabhängigkeit ist Teil der Anforderung. Wer prüft, darf an derselben Anlage nicht sanieren. Genau diese Trennung erzeugt die Lücke, die wir schließen, und zwar seit 1993.
Vorbereitung und Mängelbeseitigung
Zugelassen für Bau, Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Die Zulassung wird regelmäßig überwacht.
Auch an Anlagen, die wir nicht gebaut haben
Ihre Anlage muss nicht von uns stammen. Vorbereitung, Mängelbeseitigung und Wartung übernehmen wir auch für bereits bestehende Anlagen, unabhängig davon, wer sie errichtet hat.
Reinigung, Prüfung und Sanierung aus einem Auftrag
Eigenes Saugdruckspülfahrzeug, eigenes Tanklager, eigene Entsorgungszulassung. Sie beauftragen keinen zweiten Betrieb für die Entleerung und keinen dritten für die Entsorgung der Rückstände.
Was wir nicht tun
Wir stellen Ihnen keinen Prüfbericht aus. Die Generalinspektion selbst gehört in die Hände eines unabhängigen Sachverständigen, sonst ist sie wertlos. Wir bereiten sie vor, begleiten sie und beheben, was danach offen bleibt.
Ablauf
In fünf Schritten durch die Generalinspektion
Ein fester Ansprechpartner, abgestimmte Termine. So läuft es von der Frist bis zum abgehakten Prüfbericht.
01
Kontakt und Anfrage
Nenngröße, Bauart und Standort Ihrer Anlage genügen. Steht schon ein Prüfbericht, schicken Sie ihn mit.
02
Entleerung und Reinigung
Die Anlage wird vollständig geleert und gesäubert. Erst dann lässt sich ihr Zustand beurteilen.
03
Dichtheitsprüfung
Behälter, Anlagenkomponenten und die zuführenden Grundleitungen nach DIN EN 1610.
04
Sachverständigen-Prüfung
Die Prüfung selbst übernimmt der unabhängige Sachverständige. Wir begleiten den Termin vor Ort.
05
Mängel abarbeiten
Was im Prüfbericht offen bleibt, beheben wir und dokumentieren es für die nächste Prüfung.
Ansprechpartner
Ihr direkter Draht zu uns
Sie haben einen festen Ansprechpartner, von der Frist bis zum abgehakten Prüfbericht. Seit 1993 im Markt, auf mehr als 3.000 qm Firmengelände und 1.000 qm Büro-, Werkstatt- und Lagerfläche.
Sie sprechen mit dem Betrieb, nicht mit einem Callcenter
Rückmeldung auch dann, wenn wir absagen müssen
Sanierung aus demselben Haus über das ganze Projekt

Ihr Ansprechpartner
Carsten Müller, Geschäftsführer
Tankanlagenbau Müller GmbH · Dresden
0351 40377-0
info@tankanlagenbau.de
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr
FAQ
Häufige Fragen zur Generalinspektion
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, dann klären wir das in fünf Minuten.
Nächster Schritt
Schicken Sie uns den Prüfbericht
Daraus ergibt sich, was zu tun ist. Steht noch keine Prüfung an, genügen Nenngröße, Bauart und Standort Ihrer Anlage.
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